Rechtsprechung
BFH, 18.04.1962 - V 187/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 22.04.1965 - V 155/64 U
Voraussetzung für die Anwendung der Großhandelsvergünstigung im Fall eines …
In dem Falle des Urteils des Bundesfinanzhofs V 187/59 vom 18. April 1962 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962 S. 318 Nr. 305) hatte der Steuerpflichtige an Ärzte, Krankenhäuser und Sanatorien komplette Röntgenanlagen und medizinische Badeeinrichtungen geliefert und nach eigenen Leitungsplänen und Zeichnungen zusammengesetzt und aufgestellt, was zum Teil 100 und mehr Montagestunden erforderte.In den Fällen der Urteile des Bundesfinanzhofs V 150/56 U und V 187/59 waren die Bearbeitungsmaßnahmen sehr erheblicher Art. Das Anbringen von Maschinen, Geräten und dergleichen kann schon bei wesentlich einfacher liegenden Sachverhalten eine umsatzsteuerlich schädliche Bearbeitung darstellen.
- BFH, 06.05.1965 - V 52/62 U
Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes durch den Unternehmer zur …
Eine Montage, bei der nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und des Bundesfinanzhofs eine Anwendung des § 7 Abs. 3 UStG abzulehnen ist, liegt ebenfalls nicht vor (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V 97/43 vom 31. Mai 1944, RStBl 1944 S. 599 - Büromaschinen - Urteile des Bundesfinanzhofs V 150/56 U vom 17. Oktober 1957, BStBl 1957 III S. 437, Slg. Bd. 65 S. 532 - Melkanlagen - V 22/61 vom 12. Dezember 1963, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz, § 7 Abs. 3, Rechtsspruch 113 - Ölfeuerungsanlagen -, und V 187/59 vom 18. April 1962, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962 S. 318 - Röntgenanlagen und medizinische Badeeinrichtungen -).